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Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

1. Unser Engagement für Inklusion – Freiwillige Umsetzung der Barrierefreiheit

Unser Unternehmen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen und somit von der Pflicht zur Erstellung und Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.

Wir möchten dennoch, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns freiwillig mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler und freiwilliger Beitrag, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Wir orientieren uns bei der Umsetzung freiwillig an den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.at-verbundwerkstoffe.de

Diese Website wurde am 1.1.2015 veröffentlicht.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 1.3.26.

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop können Sie:

  • Waren kaufen.

3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

4. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

4.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
    (EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.

4.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:

Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern
Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (keine Grafik oder Bild)
Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
Ohne Verlust von Inhalt anpassbare Zeichen- und Zeilenabstände sowie Textgröße, unabhängig vom genutzten Browser über mehr als einen sensorischen Kanal wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Pflichtinformationen sowie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen;
verständliche Beschriftungen und Erklärungen (insb. bei Formularen)

5. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail

AT-Verbundwerkstoffe

Verantwortliche/r: Andrea Sternisa

Frankenstr. 41, grosses Tor
34537 Bad Wildungen
Deutschland

E-Mail: info@at-verbundwerkstoffe.de

6. Telefonische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Wir bieten eine Hotline an, die speziell für Menschen mit Behinderungen und Anwender unterstützender Technologien eingerichtet wurde. Sie können uns unter der folgenden Telefonnummer kontaktieren: 05621 7819651

Diese Erklärung wurde am 02.03.2026 erstellt.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 02.03.2026.

AT-Verbundwerkstoffe Halle
Kontakt & Beratung

📍 Frankenstraße 41, 34537 Bad Wildungen

📞 +49 5621 7819651

✉️ info@at-verbundwerkstoffe.de

🕐 Mo–Fr 09:00–14:00 Uhr

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